Neuer ERP-Förderkredit für KMU bei der KfW

© KfW-Bildarchiv - Thorsten Futh

Seit dem 4. Januar 2022 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen den ERP-Förderkredit KMU neu im Portfolio. Das Darlehen ist sowohl mit Haftungsfreistellung (Programmnummer 366) als auch ohne (365) erhältlich.

Die ERP-Förderung wird auf die Förderung aller KMU, unabhängig vom Unternehmensalter ausgeweitet. Dabei erhalten junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und Unternehmen in Regionalfördergebieten besonders günstige Konditionen. Inhalt der Förderung ist die zinsgünstige Finanzierung von Gründungen sowie Nachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland. Mit dem ERP-Förderkredit KMU werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gefördert.

Erstmals wird auch für junge Unternehmen, die drei bis fünf Jahre bestehen, eine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite angeboten, dies war bisher auf etablierte KMU beschränkt. Die Haftungsfreistellung ist für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen mit einem Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro möglich. Für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlagern kann eine Haftungsfreistellung beantragt werden, wenn der Kreditbetrag nicht höher als 7,5 Mio. Euro ist und bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. Euro 30 Prozent der Bilanzsumme des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigt.